Der Altherrenverband, kurz A.H.V., und die Aktivitas bilden die Technische Verbindung Staufia e.V.. In der Satzung der T.V. Staufia sind der Zweck und die Aufgaben des AHV festgeschrieben, in § 2 steht:
„Der A.H.V. bezweckt die Pflege des Zusammenhalts und der Geselligkeit der ehemals aktiven Mitglieder der Technischen Verbindung Staufia. Er vereint seine Mitglieder in treuer selbstloser Freundschaft, getreu seinem Wahlspruch. Er unterstützt den Erhalt, die Bildung und die Förderung der Aktivitas der Technischen Verbindung Staufia und pflegt den Kontakt zu der Aktivitas und bezweckt ferner die Erhaltung und Unterhaltung des im Eigentum des A.H.V. stehenden Staufenhäuser für die Mitglieder des A.H.V. und der Aktivitas der Technischen Verbindung Staufia.“
Die Mitglieder des A.H.V. sind die „Alten Herren“, ehemalige Aktive der T.V. Staufia, die an der Hochschule Esslingen bzw. deren Rechtsvorgängerinnen ( FHTE, Staatliche Ingenieurschule ) studiert haben; Aktive nach dem 4-5. Staufensemester durch Beschluss des Erweiterten Vorstandes; durch den Convent berufene Ehren- und außerordentliche Mitglieder. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Erweiterte Vorstand und der Convent.
Die Rechte der Mitglieder sind Sitz und Stimme in den Conventen und die Nutzung aller Einrichtungen und Möglichkeiten der Staufia, die Pflichten sind die regelmäßigen Beitragszahlungen und die Unterstützung entsprechend seiner Möglichkeiten.
Der A.H.V besteht aus dem Vorstand, dieser aus dem Vorsitzenden, dem Altherrenpräsidenten ( AHP ), dem Schriftführer ( AHXX ) und dem Schatzmeister ( AHXXX ). Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich je einzeln. Die Befugnisse des Vorstandes sind in der Satzung geregelt.
Bei seiner Aufgabe die Verbindung zu führen und zu verwalten wird der Vorstand vom „Erweiterten Vorstand“ unterstützt und überwacht.
Der Erweiterte Vorstand besteht aus Vorstandsmitgliedern, dem stellvertretenden Schriftführer, dem stellvertretenden Schatzmeister, den Beauftragten für die Staufenhäuser, dem Altenbetreuer, dem Aktivenbetreuer, dem Sportwart und weiteren Beauftragten für verschiedene Ressorts.
Der Vorstand und der Erweiterte Vorstand werden alle 2 Jahre vom Generalconvent gewählt und bestätigt.
Der Generalconvent ist die konstituierende Versammlung der Verbindung und findet jährlich statt. Seiner Beschlussfassung unterliegt:
- die Entlastung des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes;
- die Wahl der Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes jedes 2. Jahr
- Festlegung der Richtlinien für den Vorstand;
- Verabschiedung des Haushaltes;
- sonstige wichtige Fragen.
Außerordentliche Convente können in dringenden Fällen einberufen werden, die Regularien sind in der Satzung festgelegt.
Die aktuellen Aufgaben des A.H.V. sind der Auf – und Ausbau eines verbindungsinternen und -übergreifenden Netzwerkes, der intensivere Kontakt von Aktiven und Alten Herren und die Pflege der Kontakte zur Hochschule und den anderen Verbindungen.
Mario Zeh v. Pneu, AHP